Die Registermodernisierung ist eines der zentralen Digitalisierungsprojekte der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Als Anlass für dieses Vorhaben gelten insbesondere gesetzliche Vorgaben und der zunehmende Digitalisierungsschub, die eine Modernisierung der Registerlandschaft erforderlich machen.
Ziel ist es, Verwaltungsleistungen effizienter, nutzerfreundlicher und medienbruchfrei zu gestalten – durch die konsequente Vernetzung und Standardisierung von Registern. Die Definition von Registermodernisierung umfasst dabei die grundlegende Umgestaltung und Vereinheitlichung bestehender Registerstrukturen, um Daten besser austauschen und nutzen zu können. Die Maßnahmen der Registermodernisierung zielen darauf ab, die Interoperabilität zwischen Behörden zu verbessern, Prozesse zu beschleunigen und die Qualität der bereitgestellten Daten nachhaltig zu erhöhen. Einige Bundesländer wie Bayern, Brandenburg oder Nordrhein-Westfalen nehmen dabei eine aktive Rolle ein und zeigen, wie föderale Zusammenarbeit, technische Innovation und politischer Wille ineinandergreifen können.
📌 Registermodernisierung ist mehr als Technik – Sie erfordert strategische Steuerung, föderale Abstimmung und klare Zuständigkeiten.
💡 Steigerung der Leistung der Verwaltung – Durch die Registermodernisierung wird die Leistungsfähigkeit und Effizienz der Verwaltung deutlich erhöht.
🔗 NOOTS schafft die Infrastruktur für sicheren, standardisierten Datenaustausch – national wie europäisch.
🧩 Register-as-a-Service (RaaS) bietet einen modularen Ansatz zur Nutzung von Registerdaten.
🔍 Das Datenschutzcockpit soll künftig Transparenz und Kontrolle für Bürger:innen schaffen – ein Vertrauensanker für digitale Verwaltung.
Die Registermodernisierung ist ein zentrales Vorhaben im Rahmen der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Ihr Ziel ist es, die Nachweisübermittlung aus bestehenden Registern deutschland- und EU-weit zu ermöglichen und damit eine handlungsfähige Verwaltung auch angesichts des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels sicherzustellen. Die Bedeutung dieses Projekts zeigt sich besonders in der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das die Verwaltung verpflichtet, ihre Leistungen für Bürger, Unternehmen und Behörden digital, einfach und sicher bereitzustellen.
Durch die konsequente Vernetzung der Register wird das sogenannte Once-Only-Prinzip realisiert: Notwendige Angaben müssen von Bürgern und Unternehmen nur noch ein einziges Mal an die Verwaltung übermittelt werden. Die Verwaltung kann diese Daten dann – mit Zustimmung der Betroffenen – in verschiedenen Verfahren nutzen. Das erleichtert nicht nur den Zugang zu Verwaltungsleistungen, sondern stärkt auch die Rolle der Verwaltung als moderner Dienstleister. Für Unternehmen bedeutet dies weniger bürokratischen Aufwand, für Behörden eine effizientere Bearbeitung und für Bürger eine spürbare Entlastung im Alltag. Die Registermodernisierung ist somit ein Schlüsselprojekt, das die Verbindung zwischen Digitalisierung, Verwaltungsmodernisierung und gesellschaftlichem Fortschritt herstellt. Darüber hinaus trägt die Modernisierung der Register wesentlich zur Stärkung der Wirtschaft und zur Verbesserung der Lebensqualität in Deutschland bei.
Die Vision der Registermodernisierung ist technisch anspruchsvoll und politisch komplex. Sie verlangt nicht weniger als die Harmonisierung und Vernetzung einer Vielzahl historisch gewachsener Registerstrukturen – über föderale Ebenen hinweg, unter Einhaltung strenger Datenschutzvorgaben und mit dem Ziel einer medienbruchfreien Verwaltung. Die Politik spielt dabei eine entscheidende Rolle, da sie die Rahmenbedingungen für die Bewältigung dieser Herausforderungen und die Koordination zwischen den verschiedenen Ebenen schafft.
Technisch gesehen existieren mittlerweile zentrale Komponenten, die diese Vision stützen sollen. Dazu gehört insbesondere das Nationale Once-Only Technical System (NOOTS), das als Rückgrat für den sicheren und transparenten Datenaustausch zwischen Behörden dient. NOOTS (lesen Sie hier auch mehr dazu in unserem Blogbeitrag) ermöglicht es, personenbezogene Daten nach einmaliger Erfassung kontrolliert zwischen Behörden auszutauschen – mit Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger und unter Einhaltung hoher Sicherheitsstandards. Die Steuerungsgruppe NOOTS, bestehend aus Vertreter:innen von Bund und Ländern, hat im Juli 2025 ihre Arbeit aufgenommen und koordiniert nun Betrieb, Weiterentwicklung und Finanzierung.
Ein weiteres technisches Fundament bildet das XÖV-Rahmenwerk, das seit Jahren als Standard für die strukturierte Datenübermittlung zwischen Behörden etabliert ist. Es definiert Formate und Schnittstellen für die maschinenlesbare Kommunikation zwischen Fachverfahren. Dabei existieren verschiedene Formen von Registerstrukturen, die sich historisch unterschiedlich entwickelt haben und deren Harmonisierung eine besondere Herausforderung darstellt, da sie die Bewältigung unterschiedlichster Strukturen und Anforderungen erfordert. Ergänzt wird XÖV durch das Föderale Informationsmanagement (FIM), das insbesondere bei der OZG-Umsetzung eine Rolle spielt und die Modellierung von Datenstrukturen für digitale Anträge unterstützt.
Doch trotz dieser technischen Grundlagen bleibt die Realität vielerorts noch weitgehend theoretisch. Zwar existieren Standards – doch ihre Anwendung ist nicht flächendeckend, und die Harmonisierung der Datenstrukturen ist bislang nur in Ansätzen erfolgt. Unterschiedliche Interpretationen und Implementierungen führen dazu, dass selbst für einfache Datenfelder wie „Name“ oder „Adresse“ keine einheitlichen Formate vorliegen. Die Folge: Medienbrüche, manuelle Nachbearbeitung und fehlende Interoperabilität.
Politisch ist die Herausforderung nicht minder groß. Die Registermodernisierung erfordert eine enge Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen – mit teils divergierenden Interessen, Ressourcen und Prioritäten. Während einige Länder bereits Pilotprojekte umsetzen, stehen andere noch am Anfang der Bestandsaufnahme. Der IT-Planungsrat hat mit der Gesamtsteuerung Registermodernisierung zwar ein zentrales Steuerungsgremium etabliert, doch die Umsetzung bleibt föderal fragmentiert, wobei die politischen Herausforderungen vor allem in der umfassenden Koordination und Abstimmung aller Beteiligten liegen.
Die Umsetzung der Registermodernisierung erfolgt in einem klar strukturierten, mehrstufigen Prozess, der auf die Erreichung der gesetzten Ziele ausgerichtet ist. In der ersten Phase lag der Schwerpunkt auf der Entwicklung und dem Pilotbetrieb des Datenschutzcockpits, das als Instrument zur Nachverfolgung von Datenzugriffen dient und Transparenz für die Nutzer schafft. Diese Phase diente dazu, erste Erfahrungen zu sammeln und die technischen sowie organisatorischen Grundlagen zu legen.
Aktuell befindet sich das Vorhaben in Phase 2. Hier steht das Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS) im Mittelpunkt, das als zentrale Infrastruktur für den sicheren und standardisierten Datenaustausch zwischen Behörden dient. Parallel dazu wird das Identitätsdatenabruf-Verfahren (IDA) ausgerollt, um die Authentifizierung und den Zugriff auf Registerdaten weiter zu vereinfachen.
In der dritten Phase, die in den kommenden Jahren ansteht, soll der laufende Betrieb von NOOTS etabliert und die priorisierten Register schrittweise angebunden werden. Der Zeitplan ist ambitioniert, spiegelt aber die Dringlichkeit wider, die Ziele der Registermodernisierung zeitnah zu erreichen. Jede Phase baut auf den Ergebnissen der vorherigen auf und ermöglicht so eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassung an neue Anforderungen.
Die Registermodernisierung hat bereits spürbare Fortschritte erzielt und erste Erfolge vorzuweisen. Die Einführung des Once-Only-Prinzips hat dazu geführt, dass Verwaltungsleistungen für Bürger und Unternehmen deutlich vereinfacht und beschleunigt wurden. Die Möglichkeit, notwendige Angaben nur einmal an die Verwaltung zu übermitteln, reduziert nicht nur den Aufwand, sondern erhöht auch die Nutzerfreundlichkeit und Akzeptanz digitaler Verwaltungsdienste.
Ein weiterer wichtiger Erfolg ist die verbesserte Vernetzung der Register, die zu einer höheren Datenqualität und -sicherheit beiträgt. Die Verwaltung kann dadurch effizienter arbeiten, Prozesse werden transparenter und Fehlerquellen minimiert. Für Unternehmen bedeutet dies einen schnelleren Zugang zu Genehmigungen und Nachweisen, während Bürger von einer modernen, serviceorientierten Verwaltung profitieren.
Die kontinuierliche Überwachung und Evaluierung des Fortschritts ermöglicht es, die Registermodernisierung gezielt zu optimieren und an die Bedürfnisse der verschiedenen Akteure anzupassen. So wird der Weg zu einer zukunftsfähigen Verwaltung geebnet, die den Anforderungen einer digitalen Gesellschaft gerecht wird.
Ein zentrales Ziel der Registermodernisierung ist es, Registerdaten nicht nur digital verfügbar zu machen, sondern sie auch modular, standardisiert und wiederverwendbar bereitzustellen. Genau hier setzt das Konzept „Register-as-a-Service“ (RaaS) an: Register sollen künftig nicht mehr als isolierte Fachverfahren betrieben werden, sondern als technische Dienste, die über standardisierte Schnittstellen von anderen Verwaltungsprozessen genutzt werden können.
Dabei ist zu beachten, dass für Registerdienste je nach Kontext und technischer Ausgestaltung verschiedene Synonyme und Wörter verwendet werden, um unterschiedliche Aspekte oder Nuancen des Begriffs zu beschreiben.
Die Idee dahinter ist einfach, aber wirkungsvoll: Statt jedes Mal individuelle Schnittstellen zu programmieren oder Daten manuell zu übertragen, sollen Registerdienste über APIs bereitgestellt werden – mit klar definierten Zugriffskontrollen, Protokollierung und Nachvollziehbarkeit. So können beispielsweise Melde-, Personenstands- oder Fahrzeugregister direkt in digitale Antragsprozesse eingebunden werden, ohne Medienbrüche oder redundante Datenerhebungen.
Für föderale IT-Landschaften wie in Deutschland ist dieser Ansatz besonders attraktiv: Er erlaubt es, bestehende Register schrittweise zu modernisieren, ohne sie vollständig neu aufzubauen. Gleichzeitig schafft er die Grundlage für Nachnutzung und Skalierung – zwei zentrale Prinzipien der OZG-Umsetzung.
Aktuell wird die Machbarkeit dieses Ansatzes im Rahmen eines Wettbewerbs des GovTech Campus Deutschland konkret erprobt. In einem vom Bundesministerium des Innern unterstützten Format entwickeln Konsortien Lösungen, die die Kommunikation von RaaS mit dem Nationalen Once-Only-Technical-System (NOOTS) technisch umsetzen und testen sollen. Ziel ist es, die Interoperabilität zwischen Registerdiensten und föderalen Austauschsystemen praktisch zu demonstrieren – ein wichtiger Schritt von der Theorie in die Anwendung.
Ein zentrales Ziel der Registermodernisierung ist es, die Effizienz der Verwaltung nachhaltig zu steigern. Eine gesteigerte Effizienz wirkt sich zudem positiv auf die Wirtschaft aus, da Unternehmen von schnelleren Prozessen und geringeren bürokratischen Hürden profitieren. Durch die intelligente Vernetzung von Registern und die konsequente Umsetzung des Once-Only-Prinzips werden Verwaltungsleistungen für Bürger, Unternehmen und Behörden nicht nur vereinfacht, sondern auch beschleunigt. Doppelarbeiten und Fehler, die bislang durch manuelle Datenerfassung oder Mehrfacheingaben entstanden sind, können so deutlich reduziert werden.
Die Verwaltung profitiert von einer verbesserten Datenlage, die es ermöglicht, Ressourcen gezielter einzusetzen und sich auf die eigentlichen Kernaufgaben zu konzentrieren. Für Unternehmen bedeutet dies weniger bürokratische Hürden und schnellere Bearbeitungszeiten, während Bürger von einer modernen, serviceorientierten Verwaltung profitieren. Die Registermodernisierung trägt somit dazu bei, Fehlerquellen zu minimieren, die Datenqualität zu erhöhen und die Zusammenarbeit zwischen Behörden effizienter zu gestalten.
Ein zentrales Anliegen der Registermodernisierung ist es, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die digitale Verwaltung zu stärken. Denn je mehr personenbezogene Daten zwischen Behörden ausgetauscht werden, desto wichtiger wird die Frage: Wer hat wann auf welche Daten zugegriffen – und warum?
Hier setzt das Konzept des Datenschutzcockpits an. Es soll künftig als zentrales Transparenz- und Kontrollinstrument dienen, das Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, die Verwendung ihrer Daten in Verwaltungsprozessen nachzuvollziehen und zu steuern. Die Kunst der Transparenz und des Durchblicks steht dabei im Mittelpunkt, um den Bürgerinnen und Bürgern eine klare Perspektive auf die Nutzung ihrer Daten zu bieten. Geplant ist, dass das Datenschutzcockpit:
Zugriffe auf Registerdaten protokolliert,
Auskunft über die verarbeitenden Stellen und Zwecke gibt,
und perspektivisch auch Einstellungen zur Datenfreigabe erlaubt.
Das Datenschutzcockpit ist dabei kein isoliertes Projekt, sondern Teil einer umfassenden Architektur, die auch das Once-Only-Prinzip, das Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) und das Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS) umfasst. Es soll künftig in Verwaltungsportale integriert werden und eine einheitliche Nutzererfahrung über föderale Ebenen hinweg ermöglichen. Aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger ist insbesondere die Transparenz und Kontrolle über die eigenen Daten ein entscheidender Faktor für das Vertrauen in digitale Verwaltungsprozesse, wobei die Form und Struktur des Datenschutzcockpits eine zentrale Rolle für die Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit spielen.
Derzeit befindet sich das Datenschutzcockpit noch in der konzeptionellen und technischen Entwicklung. Erste Prototypen wurden im Rahmen von OZG-Umsetzungsprojekten erprobt, eine flächendeckende Einführung steht jedoch noch aus. Die Steuerung erfolgt auf Bundesebene, unter Beteiligung der Länder und in enger Abstimmung mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).
Das Datenschutzcockpit ist damit mehr als ein technisches Werkzeug – es ist ein Vertrauensanker für die digitale Verwaltung der Zukunft und kann etwas zur Verbesserung der Nutzererfahrung und des Vertrauens beitragen.
Die Sicherstellung einer hohen Datenqualität und -sicherheit ist ein grundlegender Aspekt der Registermodernisierung. Durch die Vernetzung der Register und die Einführung des Once-Only-Prinzips werden Fehlerquellen wie Mehrfacheingaben oder inkonsistente Datensätze deutlich reduziert. Die Verwaltung kann auf aktuelle, geprüfte Datenbestände zugreifen, was die Zuverlässigkeit und Aussagekraft der Informationen erhöht.
Gleichzeitig steht der Schutz der Daten im Mittelpunkt: Moderne Sicherheitsmaßnahmen wie Verschlüsselung, Zugriffskontrollen und Protokollierung sorgen dafür, dass sensible Informationen vor unbefugtem Zugriff und Missbrauch geschützt sind. Die Verwaltung setzt damit ein klares Zeichen für verantwortungsvollen Umgang mit Daten und schafft Vertrauen bei Bürgern, Unternehmen und Behörden. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Sicherheitsarchitektur stellt sicher, dass die Registermodernisierung auch künftigen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit gerecht wird.
Bürgerfreundlichkeit ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für die Verwaltung eines Landes und gewinnt im Zuge der Digitalisierung immer mehr an Bedeutung. Im Mittelpunkt steht dabei das Ziel, Verwaltungsleistungen so zu gestalten, dass sie für Bürgerinnen und Bürger einfach, schnell und sicher zugänglich sind. Die Entwicklung bürgerfreundlicher Angebote ist nicht nur eine Frage der Technik, sondern auch der Haltung: Die Verwaltung muss die Bedürfnisse der Menschen in den Mittelpunkt stellen und ihre Rolle als moderner Dienstleister aktiv wahrnehmen.
Ein zentrales Beispiel für bürgerfreundliche Innovation ist die Einführung des Once-Only-Prinzips. Bürger müssen ihre Daten nur einmal angeben, was den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert und die Effizienz der Verwaltung steigert. Digitale Lösungen wie benutzerfreundliche Online-Portale, verständliche Formulare und transparente Informationen zu Verwaltungsverfahren sind weitere Beispiele, wie die Digitalisierung neue Möglichkeiten für eine serviceorientierte Verwaltung eröffnet. Die Landesregierung spielt dabei eine wichtige Rolle, indem sie die notwendigen Rahmenbedingungen schafft und Ressourcen bereitstellt, um die Entwicklung und Umsetzung bürgerfreundlicher Maßnahmen zu unterstützen.
Die Herausforderungen auf diesem Weg sind vielfältig. Besonders im Fokus stehen der Schutz und die Sicherheit der Daten der Bürger – ein Aspekt, der angesichts der zunehmenden Vernetzung und Digitalisierung immer wichtiger wird. Ebenso ist es eine Herausforderung, Online-Portale und Formulare so zu gestalten, dass sie für alle Nutzergruppen verständlich und zugänglich sind. Die Bereitstellung umfassender Informationen über Verwaltungsleistungen und -verfahren sowie die konsequente Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bürger bei der Entwicklung neuer Angebote sind weitere zentrale Aufgaben.
Mit Blick auf die Perspektiven der kommenden Jahre eröffnen sich durch die fortschreitende Digitalisierung und den Einsatz neuer Technologien wie künstlicher Intelligenz zahlreiche neue Möglichkeiten. Die Verwaltung kann dadurch noch gezielter auf die Anforderungen der Bürger eingehen und ihre Leistungen weiter verbessern. Entscheidend ist, dass die Landesregierung und die Verwaltung gemeinsam an der kontinuierlichen Weiterentwicklung arbeiten, geeignete Rahmenbedingungen schaffen und die Menschen aktiv in die Gestaltung der digitalen Verwaltung einbinden.
Bürgerfreundlichkeit ist somit nicht nur ein Synonym für guten Service, sondern ein zentraler Baustein für das Vertrauen in die Verwaltung und den Erfolg der Registermodernisierung. Durch die Verbindung von technologischem Fortschritt, klaren Prinzipien und einer konsequenten Ausrichtung an den Bedürfnissen der Bürger kann die Verwaltung ihre Rolle als moderner Dienstleister stärken und einen nachhaltigen Beitrag zur Entwicklung des Landes leisten.
Die Registermodernisierung hat in den letzten Jahren wichtige Grundlagen geschaffen. Die strategische Ausrichtung ist klar: Die föderale Architektur soll gestärkt und Erfahrungen in die Weiterentwicklung einfließen lassen.
Gleichzeitig zeigt sich, dass die Umsetzung noch am Anfang steht. Viele der technischen Konzepte – von NOOTS über RaaS bis hin zum Datenschutzcockpit – sind in der Entwicklung oder Erprobung. Die Herausforderung besteht nun darin, diese Konzepte in konkrete Anwendungen zu überführen, die in der Praxis funktionieren und skalierbar sind. Für den Erfolg der Registermodernisierung sind insbesondere die Menschen – wie Mitarbeitende in der Verwaltung und Bürger – von zentraler Bedeutung, da sie die neuen Lösungen anwenden und mitgestalten.
Gerade im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Registermodernisierung sind Vorschläge und Lösungsansätze aus der Praxis essenziell, um die Vielfalt der Anforderungen zu berücksichtigen und tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Daraus ergeben sich mehrere Handlungsempfehlungen:
Standardisierung vorantreiben: Einheitliche Datenmodelle, Schnittstellen und Austauschformate sind die Grundlage für Interoperabilität. Die Länder sollten sich aktiv in die Weiterentwicklung von XÖV, NOOTS und FIM einbringen.
Pilotprojekte ermöglichen und begleiten: Die Beteiligung an bundesweiten Erprobungsformaten – wie dem GovTechCampus-Wettbewerb – sollte genutzt werden, um eigene Anforderungen zu testen und Erfahrungen zu sammeln.
Kommunale Einbindung stärken: Die Registermodernisierung betrifft viele kommunale Fachverfahren. Eine enge Zusammenarbeit mit Städten, Landkreisen und kommunalen IT-Dienstleistern ist entscheidend für die Umsetzung.
Transparenz schaffen: Fortschritte, Herausforderungen und Entscheidungen sollten regelmäßig dokumentiert und kommuniziert werden – intern wie extern. Das schafft Vertrauen und fördert die Nachnutzung.
Kompetenzen bündeln: Die Zusammenarbeit zwischen Fachressorts, IT-Verantwortlichen und strategischen Einheiten wie der DABB sollte weiter gestärkt werden – etwa durch gemeinsame Arbeitsformate, Schulungen oder Austauschplattformen.
Ein zentrales Ziel der Registermodernisierung ist die Umsetzung des sogenannten Once-Only-Prinzips: Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sollen ihre Daten der Verwaltung nur einmal mitteilen müssen. Danach sollen diese Informationen – mit Zustimmung der Betroffenen – behördenübergreifend genutzt werden können. Dieses Prinzip ist nicht nur ein nationales Ziel, sondern auch eine europäische Vorgabe im Rahmen der Single-Digital-Gateway-Verordnung (SDG-VO).
Die technische Grundlage für die Umsetzung bildet das Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS). NOOTS ist eine föderal entwickelte Infrastruktur, die den sicheren, standardisierten und nachvollziehbaren Austausch von Nachweisen und Registerdaten zwischen Behörden ermöglicht und sich durch die herausragende Höhe der technischen Anforderungen und des Stellenwerts innerhalb der Registermodernisierung auszeichnet. Es soll künftig die Vernetzung der Datenbestände über Ressorts, Verwaltungsebenen und sogar Ländergrenzen hinweg ermöglichen.
Der Staatsvertrag zur Einführung von NOOTS, der im Dezember 2024 von Bund und Ländern beschlossen wurde, bildet die rechtliche Grundlage für den Aufbau dieser Infrastruktur. Die Informationen hierzu stammen aus offiziellen Dokumenten und dem Staatsvertrag als Quelle. Ziel ist es, eine „Datenautobahn“ zu schaffen, über die Registerdaten effizient und datenschutzkonform ausgetauscht werden können – sowohl national als auch perspektivisch EU-weit.
NOOTS ist dabei so konzipiert, dass es anpassungsfähig für zukünftige Anforderungen bleibt. Es soll nicht nur die technische Vernetzung ermöglichen, sondern auch die Grundlage für weitere Komponenten wie das Datenschutzcockpit oder den Identitätsdatenabruf (IDA) bilden.
Für die Bundesländer bedeutet das: Mit der Zustimmung zum Staatsvertrag und der Beteiligung an der Steuerungsgruppe NOOTS sind die Länder formal eingebunden. Die Herausforderung besteht nun darin, diese Infrastruktur konkret zu nutzen – etwa durch die Anbindung von Fachverfahren, die Integration von Registerdiensten im Rahmen von RaaS-Pilotierungen oder die Einbindung kommunaler IT-Dienstleister.
NOOTS ist damit mehr als ein technisches System – es ist ein strategischer Hebel, um das Once-Only-Prinzip in der Praxis umzusetzen und die Registermodernisierung auf ein neues Niveau zu heben.
Die Registermodernisierung ist ein föderales Gemeinschaftsprojekt – und entsprechend unterschiedlich ist der Stand der Umsetzung in den Ländern. Dabei fällt auf, dass die Länder nicht nur einen unterschiedlichen Wortschatz im Umgang mit Begriffen und Strategien verwenden, sondern auch auf verschiedene Zielsetzungen zielen, wenn es um die Planung und Umsetzung der Registermodernisierung geht. Es lassen sich dabei sowohl Parallelen als auch Unterschiede zwischen den Umsetzungsstrategien der einzelnen Länder erkennen, etwa hinsichtlich der Herangehensweise, der Herausforderungen und der Lösungsansätze. Während Brandenburg mit seiner Plattformstrategie, der Beteiligung an NOOTS und der Unterstützung durch die DigitalAgentur wichtige Grundlagen geschaffen hat, zeigen auch andere Bundesländer und Regionen eigene Schwerpunkte und spezifische Herausforderungen bei der Registermodernisierung.
Bayern beteiligt sich aktiv an der bundesweiten Registermodernisierung, insbesondere über die Steuerungsgruppe NOOTS und die Bereitstellung technischer Infrastruktur durch das IT-Dienstleistungszentrum Bayern. Im Rahmen der Zukunftskommission „#Digitales Bayern 5.0“ verfolgt das Land das Ziel, Verwaltungsprozesse zu standardisieren und zu zentralisieren. Die Qualität und Nutzbarkeit digitaler Dienste wird unter anderem durch das Projekt BayernFee weiterentwickelt, das Feedbackstrukturen gemäß SDG-Verordnung etabliert.
Rheinland-Pfalz wurde 2025 mit dem govdigital-Sonderpreis ausgezeichnet – gemeinsam mit der Landeshauptstadt Mainz und dem Landkreis Alzey-Worms – für die erfolgreiche Nachnutzung bestehender Lösungen im Bereich der digitalen Verwaltung. Das Land engagiert sich aktiv in der bundesweiten Koordination und setzt auf dieAnpassung und Skalierung bewährter Komponenten, etwa im Kontext von EfA-Leistungen und Registerintegration.
Als Stadtstaat verfolgt Hamburg einen besonders integrierten Ansatz. Die Registermodernisierung ist dort eng mit der Digitalstrategie der Stadt verknüpft. Hamburg setzt auf zentrale Datenplattformen und beteiligt sich an der europäischen Umsetzung des Once-Only-Prinzips über das Single Digital Gateway. Die Stadt bringt ihre Erfahrungen regelmäßig in bundesweite Gremien ein.
Der Bund – insbesondere das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und die FITKO – koordiniert die Umsetzung über das Digitalisierungsprogramm Föderal. Zentrale Komponenten wie das Datenschutzcockpit, das IDA-Verfahren (Identitätsdatenabruf) und das Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS) werden vom Bund bereitgestellt und den Ländern zur Integration angeboten.
Mit dem im Jahr 2024 beschlossenen NOOTS-Staatsvertrag wurde die rechtliche Grundlage für den Aufbau einer gemeinsamen Infrastruktur geschaffen. Seit Juli 2025 ist die operative Verantwortung auf die neue NOOTS-Umsetzungsorganisation übergegangen, bestehend aus der FITKO, dem Bundesverwaltungsamt (BVA) und einer zentralen Geschäftsstelle.
Unterschiedliche Reifegrade: Während einige Länder bereits Pilotprojekte umsetzen, stehen andere noch am Anfang der Bestandsaufnahme – die Herausforderungen liegen dabei vor allem in der Vielfalt der föderalen Strukturen.
Standardisierung vs. Eigenverantwortung: Die Balance zwischen föderaler Vielfalt und technischer Einheitlichkeit bleibt eine Herausforderung.
Nachnutzung und Skalierung: Erfolgreiche Lösungen müssen so gestaltet sein, dass sie von anderen Ländern übernommen werden können – ohne hohen Anpassungsaufwand.
Die Registermodernisierung ist ein Schlüsselprojekt für eine moderne, vernetzte Verwaltung.
Viele Konzepte – wie RaaS, das Datenschutzcockpit oder das Once-Only-Prinzip – sind technisch angelegt, aber noch nicht flächendeckend realisiert. Die Länder können hier durch gezielte Pilotierungen, kommunale Einbindung und aktive Mitgestaltung auf Bundesebene eine Vorreiterrolle einnehmen.
Die Chance liegt darin, aus Strategie gelebte Praxis zu machen – für eine Verwaltung, die effizient, nutzerorientiert und zukunftsfähig ist.
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Ob Kommune, Fachverfahrenshersteller oder IT-Dienstleister – wir freuen uns über den Dialog und gemeinsame Perspektiven.
Bei re:think Innovations GmbH setzen wir auf eine gelebte Partnerschaft mit der DigitalAgentur Brandenburg (DABB).